Die Tastatur - Susanne Brandt und Rainer Göbbels GbR
Sie sind selbstständig als Gewerbetreibender oder als Freiberufler? Vielleicht sogar als Existenzgründer? Dann kennen Sie folgende Situation:
Als Unternehmer in klein- und mittelständischen Betrieben müssen Sie sich entscheiden. Entweder konzentrieren Sie sich auf ihr Kerngeschäft oder sie kümmern sich auch noch um Ihre Buchhalung.
Dieser Ressourcenkonflikt tritt sowohl in der Gründungsphase als auch später auf. Viele Unternehmer - gerade Existenzgründer - ignorieren ihre Buchhaltung zunächst. Dies ist oft verständlich, schließlich gibt es genug (anderes) zu tun. Und nur durch die Konzentration aufs Kerngeschäft sind die ehrgeizigen Umsatzziele zu halten.
Trotzdem ist die laufende Buchhaltung oder auc allgemeiner das gesamte Rechnungswesen ein unverzichtbarer Baustein jedes Unternehmens, als gesetzliche Pflicht, aber auch als innerbetriebliches Steuerungs- und Informationswerkzeug.
Die Finanzbuchhaltung gibt Ihnen Auskunft über Ihre Liquidität, Umsatztrends und offene (mahnfähige) Rechnungen.
Wir als klassischer externer Dienstleister erbringen Leistungen im Rahmen des §6 Nr. 4 StBerG
Dies umfasst insbesondere
- Ihre laufende Buchhaltung
- die Durchführung der Lohnabrechnung
- allg. Bürodienste
und unterstützen Sie bei den notwendigen Tätigkeiten außerhalb Ihres Kerngeschäfts.