Tipps und Tricks
Hier soll es keine Steuerspartricks geben, nein, wir möchten Ihnen ein paar ganz handfeste Dinge mit an die Hand geben. Diese Hinweise sind besonders für Gründer geeignet, aber vielleicht finden auch "alte Hasen" noch etwas.
Künstlersozialkasse
Weitestgehen unbekannt ist die KSK. Jeder Unternehmer zahlt dort ein, wenn er Leistungen eines Künstlers bezieht. Der Satz schwankt von Jahr zu Jahr - rechnen Sie mal mit 3% vom Netto-Entgelt.
In den Augen der Rentenversicherungsprüfer, die auch die KSK prüfen, ist jedoch auch das Redesign einer Website eine künstlerische Leistung, ebenso wie das Texten Ihres ersten Werbeflyers.
Kalkulieren Sie diese Abgabe direkt bei Ihren Verhandlungen mit ein!
Bewirtung von Geschäftsfreunden
Beliebt und manchmal notwendig, wenn es um die Beziehungspflege geht, ist die Bewirtung von Geschäftsfreunden. Ärgerlich, wenn Sie der Betriebsprüfer Ihnen diese Aufwendungen aus der Buchhaltung streicht. Bauen Sie vor und verlangen Sie immer korrekte Bewirtungsquittungen - keine einfachen Bons.
Und geben Sie sich einen Ruck und füllen Sie die Quittung am Besten noch im Restaurant aus.