Tipps und Tricks

Tipps und Tricks

Hier soll es keine Steuerspar-Tricks geben, sondern ganz handfeste Tipps für Ihren Alltag. Diese Hinweise sind besonders für Existenzgründer geeignet, aber vielleicht finden auch „alte Hasen“ noch etwas, was Ihnen die Verwaltung und Buchhaltung erleichtert.

GeschenkeKleine Geschenke erhalten die Freundschaft – unter Geschäftspartnern und bei den eigenen Arbeitnehmern. Aber dies ist nur unproblematisch bis zu bestimmten Beträgen.
Was aber gerne vergessen wird, ist die besondere Aufzeichnungspflicht, denn es ist zeitnah zu dokumentieren, wer wieviel empfangen hat.

Umsatzsteuer-ID
Ihr Geschäftspartner teilt Ihnen seine Umsatzsteuer-ID. Daraufhin erstellen Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. In der EU ein alltäglicher Vorgang. Aber was, wenn die UST-ID falsch ist?
Ihnen als ordentlichem Kaufmann wird eine Prüfungspflicht auferlegt. Entweder Ihre Software kann die Gültigkeit direkt online prüfen oder Sie besuchen die Europäische Kommission.
Dort gibt es unter Fragen und Anworten auch weitere Tipps.

E-Bilanz
Sie sind Geschäftsführer einer GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft)? Sie haben als Einzelunternehmen gute Gewinne erzielt und sind bilanzierungspflichtig? Dann sollten Sie Ihre Buchhaltung spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2013 auf die Taxonomie gemäß E-Bilanz umstellen. Dies erspart Ihnen am Jahresende viel Arbeit durch Umbuchungen.

Künstlersozialkasse
Weitestgehen unbekannt ist die KSK. Jeder Unternehmer zahlt dort ein, wenn er Leistungen eines Künstlers bezieht. Der Satz schwankt von Jahr zu Jahr – rechnen Sie mal mit 3% vom Netto-Entgelt.
In den Augen der Rentenversicherungsprüfer, die auch die KSK prüfen, ist jedoch auch das Redesign einer Website eine künstlerische Leistung, ebenso wie das Texten Ihres ersten Werbeflyers.
Kalkulieren Sie diese Abgabe direkt bei Ihren Verhandlungen mit ein!

Bewirtung von Geschäftsfreunden
Beliebt und manchmal notwendig, wenn es um die Beziehungspflege geht, ist die Bewirtung von Geschäftsfreunden. Ärgerlich, wenn Sie der Betriebsprüfer Ihnen diese Aufwendungen aus der Buchhaltung streicht. Bauen Sie vor und verlangen Sie immer korrekte Bewirtungsquittungen – keine einfachen Bons.
Und geben Sie sich einen Ruck und füllen Sie die Quittung am Besten noch im Restaurant aus.

Digitale Belege und Rechnungen
In der Zwischenzeit bieten immer Software-Lösung für den Buchhaltungsbereich eine digitale Verarbeitung von Belegen an. Auch wenn Sie noch nicht jeden Beleg scannen möchten, empfehle ich Ihnen dies für alle Anlagegüter. Sie ersparen sich bei der Kontrolle des Anlagevermögens und der Buchung der Abschreibungen viel Arbeit. Gerade für Einnahme-/Überschuß-Rechner (4/3-Rechner) mit der Anlage zum Anlagevermögen, ist gut auf einfache Art und Weise den Original-Beleg zu finden.